Bau-Innung Dresden

Die Bau-Innung Dresden ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bauhandwerksbetrieben auf regionaler Ebene.
Die Innung umfasst die Gewerke Maurerhandwerk, Beton- und Stahlbetonbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller und Wärme-, Kälte-, Brandschutz- und Schallschutzisolierer.

Aufgabe der Bau-Innung Dresden ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
Zirkel, Hammer, Dreieck und Kelle – diese Werkzeuge vereinen sich zum Zeichen der Bau-Innung Dresden, zu einem Logo. Das Innungslogo ist Symbol für Qualität und Zuverlässigkeit.
Wohn- und Gewerbegebiete erhalten ihren eigenen Charakter. Postmoderne Formen haben ebenso Konjunktur wie traditionelle Entwurfskunst. Dabei wird zunehmend darauf geachtet, dass jedes Gebäude in Art und Stil in die jeweilige Umgebung passt. Ohne Bauhandwerksbetriebe wäre das alles nicht zu verwirklichen.

Das Leistungsangebot der Mitgliedsbetriebe der Bau-Innung ist breit gefächert und erstreckt sich von der Ausführung von Baureparaturen bis hin zu Komplettsanierungen und Neubauleistungen in den Einzelgewerken. Angeboten werden:

  • Maurerarbeiten
  • Putzarbeiten (Innen- und Außenputzsysteme einschließlich Wärmedämmverbundsysteme, Sanierputze und Putzreparaturen
  • Beton- und Stahlbetonarbeiten
  • Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten
  • Ausbauarbeiten (u.a. Lehm- und Trockenbau, Estricharbeiten, Stuckarbeiten, Einbau von Türen und Fenstern)
  • Gerüstarbeiten
  • Zimmererarbeiten
  • Abdichtungsarbeiten
  • Erdarbeiten
  • Sandstrahlarbeiten
  • Verlegearbeiten
  • Wärme-, Kälte-, Brandschutz- und Schallisolierarbeiten

In den zurückliegenden Jahren entwickelte sich die Bau-Innung zu einem geachteten Partner in der Bauwirtschaft der Stadt Dresden und im Umland. Die Betriebe der Bau-Innung Dresden haben bewiesen, dass sie ihr Handwerk beherrschen und unsere Landeshauptstadt Dresden maßgeblich mit gestaltet.
Die Innungs-Betriebe sind professionelle Dienstleister für das gesamte Bauhauptgewerk. Sie leisten eine solide, fachkundige und kundenfreundliche Arbeit und beherrschen die unterschiedlichsten Materialien, die modernsten Techniken sowie die aktuellen Regeln der Technik.

Die Bau-Innung organisiert für ihre Mitglieder regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen insbesondere zu baufachlichen Themen, Fachregeln, Verarbeitungsrichtlinien und neuen Produkten.

Aus der Geschichte der Bau-Innung Dresden

In älterer Literatur wird erwähnt, dass sich in der heute nicht mehr existierenden Innungslade der Baumeister eine Zeichnung eines Siegels mit der Umschrift

S. lapicidarum dresden
-Siegel der Steinmetze Dresdens-

und der Jahreszahl 1513 befunden haben soll. Auch wenn es heute nicht mehr zweifelsfrei nachzuweisen ist – das Jahr 1513 könnte das Jahr der Gründung der Bau(meister)-Innung von Dresden gewesen sein.
Die erste überlieferte Ordnung der Baumeister-Innung wurde am 10. Juli 1555 konfirmiert – das heißt bestätigt. Wie in den späteren Ordnungen, waren für die Steinmetzen und die Maurer gesonderte Bestimmungen festgelegt. Trotzdem gab es zwischen beiden Gruppen immer wieder Streit, da die Maurer Arbeiten ausführten, die eigentlich nur den Steinmetzen erlaubt waren. In der Ordnung vom 25.11.1602 wird ausgeführt:
„Soll den Maurern Meistern und gesellen Klupfl (Klöpfel) und Eisen, Steinwergk damit zu machen Verboten sein.“, wohingegen sie aber „mit Spitze und Steinaxt vornehmlich Ortsteine, Kellerstufen, Kragsteine“ ausführen dürfen.
Allerdings lösen diese und ergänzende Ordnungen den alten Streit nicht. Erst gegen Ende des 19. Jh. bildete sich Einigkeit darüber heraus, was zu den, den Maurern erlaubten, „Spitzarbeiten“ gehört.

In einem Bericht von 1578 an den Kurfürsten traten die Maurer erstmals zusammen mit den Ziegeldeckern auf. Diese hatten sich inzwischen ebenfalls als eine eigene Berufsgruppe herausgebildet, nachdem lange Zeit die Ziegeldeckarbeiten mit von den Maurern ausgeführt worden waren. Auch in den Ordnungen von 1603 und 1615 werden die Ziegeldecker als eigene Berufsgruppe erwähnt, die im 18. Jh. aber verschwindet. Nun übernehmen wieder die Maurer deren Arbeit, müssen sich jedoch auch mit der Konkurrenz durch ausländische, vor allem böhmische Ziegeldecker auseinandersetzen. 1819 stellt ein Gutachten des Oberlandbaumeisters fest, dass die Maurer kein ordentliches Dach herstellen können. Sie bekommen daher die Auflage, böhmische Ziegeldecker zu beschäftigen, damit die Maurergesellen und Lehrlinge die Ziegeldeckerei erlernen könnten. Innerhalb von drei Jahren sei ein tüchtiger Ziegeldeckernachwuchs heranzubilden. In der Praxis hatten die Maurermeister die böhmischen Ziegeldecker aber schon längst gegen eine Abgabe unter sich arbeiten lassen. 1834 dann kam es zur Gründung einer eigenständigen Ziegeldecker-Innung.

Die Tätigkeiten der Zimmerer und Maurer war auf Baustellen klar getrennt. Trotzdem traten beide Innungen im 18. und 19. Jh. nach außen hin mehr und mehr gemeinsam auf. Nachdem in der zweiten Hälfte des 19. Jh. diese Zusammenarbeit immer intensiver wurde, tauchte auch die Frage einer Vereinigung beider Innungen auf. Nach langen Verhandlungen wurde 1895 auf einer gemeinsamen Sitzung die Vereinigung zur Innung der Baumeister zu Dresden besiegelt.

Die Dresdner Bau-Innung bestand bis 1945 unter verschiedenen Bezeichnungen. 1931 trat man als Maurer- und Zimmerer- (Zwangs-)Innung zu Dresden auf, dann als Baugewerks-Innung und zu Kriegsende als Innung des Bauhandwerks Dresden. Dabei wurde die Innung nach 1933 wie alle Vereine und Organisationen „gleichgeschaltet“ und in das nationalsozialistische System eingebunden. 1934 wurden durch Verordnung Pflichtinnungen gebildet, die den Kreishandwerkerschaften unterstellt waren.

Mit der Errichtung der Sowjetischen Besatzungszone wurde die über 400-jährige Tradition für 45 Jahre unterbrochen. Die Innungen wurden aufgelöst, Berufsgruppen ohne Körperschaftsstatus gebildet.
Am 18.04.1990 nahm die Bau-Innung Dresden die Arbeit wieder auf.

Ein Großteil des Wirkens der Bau-Innung war in allen Zeiten auf den Schutz der Rechte der Innungsmitglieder gerichtet. Dabei stand der Kampf gegen die „Störer“ und „Pfuscher“, also Konkurrenz von außerhalb der Innung, an erster Stelle.
Eine weitere wichtige Verpflichtung bestand in der Beratung städtischer oder Landesbehörden. So wurden sie unter anderem bei der Ausarbeitung von Bauordnungen herangezogen. Diese Mitwirkung war aber nicht nur auf Verwaltungs- oder gewerbepolizeiliche Aufgaben beschränkt, auch zur Tilgung von Staatsschulden wurde sie herangezogen, wie etwa 1745. Nach der Niederlage im 2. Schlesischen Krieg musste Sachsen 1 Million Reichstaler Kontributionen an Brandenburg-Preußen zahlen. Die Mauer-Innung hatte sich daran mit einem Betrag von 300 Talern zu beteiligen. Neben solchen Zahlungsverpflichtungen wurde die Innung auch in vielen Fällen freiwillig tätig, wenn es um finanzielle Unterstützung Geschädigter oder Bedürftiger ging. Eine wichtige Aufgabe war die Unterstützung der Witwen verstorbener Innungsmeister und bedürftiger Arbeiter und Gesellen (etwa nach Arbeitsunfällen). Weiterhin kümmerten sich die Innungen um die Lehrausbildung. Bestimmungen für die Ausbildungen existierten schon seit der Mitte des 17. Jh. Die „Generalinnungsartikeln für Künstler, Professionisten und Handwerker hiesiger Lande betr. vom 8. Januar 1780“ enthielten 23 Paragraphen über Lehrlinge. Sie bestimmten u.a. das die Lehrzeit bei Zahlung von Lehrgeld 5 Jahre, sonst 4 Jahre betragen muss, die Lehrlinge beim Meister zu wohnen haben, der über das Wohl des Lehrlings zu wachen hatte und dass das Entlaufen aus der Lehre unter Strafe stehe.

Bis Ende des 19. Jh. wurden die meisten Bauten in Dresden nicht von Architekten, sondern von Innungsmeistern entworfen und ausgeführt.

www.bau-innung-dresden.de